Kartellamt hat “schärferes Instrument” bekommen
Ende letzter Woche wurde dem Kartellamt das Kartellrecht zugesprochen, und das Amt hat auch vor, dieses „schärfere Instrument“ zu nutzen.
Die Stromanbieter kündigten vor kurzem weitere Preiserhöhungen an. Grund dafür seien die gestiegenen Beschaffungskosten und der Ausbau erneuerbarer Energie.
Der Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer äußerte sich jedoch dazu mit den Worten:
Nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch aus Fachkreisen heraus sind erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit dieser Begründungen erhoben worden. Plausibel erscheinen sie uns jedenfalls auch nicht.
Das Kartellamt hatte zuvor bereits schon darauf hingewiesen, dass die Preise auf dem Deutschen Strommarkt zu hoch sind, da es nicht genügend Wettbewerb gibt.
Umkehr der Beweislast
In Zukunft soll jetzt nicht mehr das Kartellamt den Stromanbietern einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung nachweisen müssen, sondern die Anbieter müssen dem Kartellamt ihre Kalkulation offenlegen.
Heitzer betont, dass diese Preismissbrauchskontrolle nichts mit einer allgemeinen, staatlichen Preiskontrolle gemein habe. Es sei dafür „weder gedacht noch geeignet“, sondern soll nur dem Missbrauch vorbeugen.
[...] Beispiel: Das Kartellamt will die Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung durch Monopolpreise verhindern, indem das Unternehmen, wenn es einen wesentlich höheren [...]