Ferngasnetz: Regulierung durch Bundesnetzagentur

BundesnetzagenturIm Ringen der Bundesnetzagentur gegen die noch sehr dominierende Marktstellung einiger Gasunternehmen sind neue Entscheidungen getroffen worden. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, kündigte an, man wolle die Regulierung des Gasmarktes weiter ausbauen. So würden ab 2010 die Ferngasnetze der sogenannten Anreizregulierung unterliegen.

Drei Konzerne betroffen

Von diesen Maßnahmen wären drei Netzbetreiber in Deutschland betroffen. Kurth sprach im Zusammenhang mit den Konzernen E.ON, Wingas und Gasunie von einer dominierenden Marktmacht in Bundesgebiet. Mit dem geplanten Einschnitt wären dann fast zwei Drittel der in Deutschland durchgeführten Ferngastransporte betroffen. Bislang waren diese von der Regulierung ausgenommen.

Sinn der Anreizregulierung

Sinn und Zweck der Anreizregulierung ist, dass die Energiekonzern der Behörde ihre Kosten offen legen müssen. Anhand der dargelegten Zahlen berechnet die Bundesnetzagentur dann, welche  Netznutzungsentgelte für die Versorger gelten. Diese Methode soll zur Entlastung der Strom- und Gaskunden dienen. Die Anreizregulierung wird kommendes Jahr eingeführt.

Foto © Wikimedia

 

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