Förderungen für Energiesparmaßnahmen steigen
Ab dem ersten April werden die Förderprogramme für Hausbesitzer hochgestuft. Somit können für energiesparende Sanierungen noch mehr Gelder vom Staat beantragt werden.
Förderhöchstsatz steigt auf 75.000
Bisher konnte sanierungswillige Hausbesitzer auf einen Förderhöchstsatz von 50.000 Euro seitens der KfW hoffen, nun wird dieser nochmal um 25.000 Euro erhöht. Wer also beizeiten eine Sanierung plant, sollte sich ernsthaft überlegen, ob er damit nicht bis April warten will.
Hinzu kommt, dass nun auch Immobilien als förderungswürdig gelten, wenn der entsprechende Bauantrag vor dem 01. Januar 1995 eingereicht wurde.
Fördergelder auch für Barierrefreiheit
Neuerdings können auch Fördergelder für Sanierungsmaßnahmen beantragt werden, die ein Haus barierrefrei machen.
Grundlage für diese Änderungen bei den Fördergeldern ist die geplante Erneuerung der Energiesparverordnung. Damit sollen an Gebäude bezüglich der Energieeffizienz noch höhere Ansprüche gestellt werden als bisher.
Foto © Klaus-Uwe Gerhardt/PIXELIO
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