Anbieterwechsel ab 2010 vereinfacht
Die EU-Gesetzgebung wurde deutlich verbraucherfreundlicher gestaltet. So können Kunden, die einen Strom- oder Gasanbieterwechsel durchführen wollen, dies in Zukunft wesentlich leichter und schneller erledigen.
Wechsel komplett gebührenfrei
Klar, den Verbraucher hat der Wechsel bisher auch so nichts gekostet. Aber auch der neue Anbieter braucht keine Übertragungsgebühren zu zahlen.
Neu ist, dass man innerhalb von drei Wochen wechseln können muss, der alte Anbieter die Endabrechnung binnen sechs Wochen zugestellt haben muss und bei fehlerhaften Rechnungen Anspruch auf Entschädigung besteht.
In 18 Monaten geltendes Recht
Diese neuen Regelungen der EU müssen in den nächsten 18 Monaten Einzug in die gesetzlichen Regelungen der EU-Länder finden, so sehen es sie EU-Regeln vor. Außerdem muss jedes Land unabhängige Anlaufstellen einrichten, an die sich die mit dem Energieversorger unzufriedenen Kunden zwecks Hilfestellung wenden können.
Bisher war es eher so, dass Kunden im Schnitt sechs Wochen und länger auf eine Umstellung warten mussten. Neu ist auch die Einführung intelligenter Stromzähler, die Tarife tageszeitgenau abrechnen können. Bis 2020 sollen 80 Prozent aller Haushalte damit ausgerüstet sein, um auch auf diese Weise transparentere Abrechnungen seitens der Versorger durchzusetzen.
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