Bund gibt Atomlobby nach

bund gibt atomlobby nachDie Bundesregierung gibt dem Druck der Atomlobby nach und rückt von dem Vorhaben ab, eine Abgabe für erneuerbare Energien neben der geplanten Brennelementesteuer zu erheben. Dies geht aus einer schriftlichen Erklärung des CDU-Generalsekretärs Hermann Gröhe hervor.

Ferner strebe die Regierung vielmehr eine Vereinbarung mit den Stromkonzernen an, nach welcher diese einen wichtigen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten sollen. Nach Ansicht von Gröhe sollten die Energiekonzerne hier eigene finanzielle Leistung erbringen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP hingegen festgeschrieben, einen gewissen Anteil der Gewinne abzuschöpfen, die die deutschen Energiekonzerne aus der geplanten Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke erzielen. Mit diesen Geldern sollte die intensivere Förderung Erneuerbarer Energien finanziert werden.

Weitere Abgabe war geplant

Die Bundesregierung hatte bislang bekannt gegeben, dass die über die Brennelementesteuer hinaus eine Zusatzabgabe für die Konzerne erheben wolle. Gegen diesem Plan haben am vergangenen Wochenende in einer Zeitungsanzeige rund 40 Top-Manager aus unterschiedlichen Bereichen protestiert. Umweltexperten äußern sich kritisch hinsichtlich der Entscheidung der Bundesregierung. Sie finden die alleinige Festlegung auf die Brennelementesteuer zu einseitig. Sie gehen davon aus, dass wenn die Energieunternehmen der Bundesrepublik bereits die Brennelementesteuer abführen müssen, dass dann für den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. General Gröhe ist derzeit der einzige aus den Reihen der CDU, der sich neben der Brennelementesteuer für eine weitere Besteuerung ausspricht. Auch er fragt sich, auf welche Weise diese Gewinne für den Ausbau erneuerbarer Energien genutzt werden könnte.

Entscheidung im September

Im September möchte die Bundesregierung über die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke entscheiden. Dabei will der Bund den Bundesrat umgehen. Experten gehen davon aus, dass lediglich eine Verlängerung von fünf bis zehn Jahren verfassungsrechtlich durchgesetzt werden kann.

Foto: Copyright Viktor Mildenberger, pixelio.de

 

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