Schornsteinfeger – neue Gesetze bis 2013
Wohnungs- und Hausbesitzer müssen sich seit März dieses Jahres auf neue Besuchsintervalle des Schornsteinfegers einstellen. Sowohl die Bundes-Kehr- und Überprüfungsverordnung (Bundes-KÜO) als auch die erste Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) wurden erneuert und sehen seither neue Regelungen für neue und alte Gas- und Heizölanlagen vor. Langfristig sieht das eine Lockerung des Gewerbes vor.
Was der Immobilieninhaber nicht selbst kann, erledigt der Schornsteinfeger. Einmal im Jahr suchen sie Eigenheime auf und erledigen unterschiedliche Messungen und Arbeiten, die in erster Linie der Sicherheitsbetreuung dienen. Um jedoch den hohen Anforderungen an Umweltschutzmessungen gerecht zu werden, wurden deren Aufgaben jetzt erhöht, andere Bereiche wurden jedoch gelockert.
Reinigung und Sicherheit
Die Bundes-KÜO, welche die ursprünglichen Aufgaben des Schornsteinfegers regelt, ist für die Betriebs- und Brandsicherheit der gesamten Anlage vorgesehen. Beispielsweise kontrolliert der Schornsteinfeger in diesem Rahmen den Kohlenmonoxidgehalt und den ordentlichen Abzug der Abgase. Darüber hinaus reinigt er die Schornsteine selbst und die dazugehörigen Abgasleitungen. Nachdem eine Studie zum Arbeitsaufwand ergab, dass für Arbeiten wie beispielsweise die Reinigung bestimmter Abgasrohre bisher zu wenig Zeit eingeplant war, wurden die Regelungen angesichts der tariflichen Preisfestsetzungen abgeändert.
In der 1. BImSchV sind alle umweltschutzbezogenen Aufgaben und Messungen erfasst. Hier werden der Wärmeverlust über Abgase von Öl- und Gasheizungen geregelt. Darüber hinaus sind Höchstgrenzen für Rußmenge, Ölrückstände und nun auch den CO2-Gehalt der Ölheizungsanlagen festgehalten. Im Ergebnis zeigen sich dann Effizienz und Umweltfreundlichkeit der Anlage. Diese Novellierungen traten im März dieses Jahres in Kraft.
Weniger Pflichttermine
Von den Neuerungen profitieren vor allem die Besitzer neuerer Heizungsanlagen. Diese müssen nur alle 3 Jahre gründlich kontrolliert werden, während alle Anlagen, die älter als 12 Jahre sind, alle 2 Jahre generalüberholt werden müssen. Zwar kommen Schornsteinfeger in der Regel jährlich auf Wunsche der Haus- und Wohnungsbesitzer, der Gesetzgeber sieht jedoch diese bestimmten Messintervalle pflichtmäßig vor.
Allerdings folgen diesen Lockerungen in den Intervallen weitere Neuregelungen. Ab dem 1. Januar 2013 wird das traditionelle staatliche System der Kehrbezirke abgeschafft, um einen freien Wettbewerb zu schaffen. Das sogenannte „Kehrmonopol“ erhält zwar die Regelung der Bezirksschornsteinfeger, die dann Bezirksbevollmächtigte heißen werden. Doch ihre Pflichtaufgaben werden deutlich heruntergeschraubt, andere Betriebe dürfen dann auch Maßnahmen übernehmen, die der Gesetzgeber anerkennen muss. Inwiefern sich das Gewerbe dann verändern wird, ist nicht genau absehbar. Möglich sind Kostensenkungen durch die höhere Konkurrenz, allerdings könnten diese dann wiederum Kosten für Anfahrt oder Sondermessungen erheben. Die Schornsteinfeger selbst könnten sich verstärkt Wissen in der Installation und Beratung für Energieanlagen aneignen und ihr Profil dahingehend erweitern. Die neuen Gesetze bleiben jedoch vorerst bestehen und dienen Umwelt und Sicherheit.
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