Wenn der Stromanbieter pleite geht
Wie jedes andere Unternehmen kann es auch vorkommen, dass ein Stromanbieter unerwartet pleite geht. Doch was erwartet die Kunden des Unternehmens in einem derartigen Fall? Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass sie dann auf keinen Fall frieren oder im Dunkeln stehen müssen.
Der unabhängige Energielieferant TelDaFax gerät derzeit in den Fokus der Öffentlichkeit. Laut Berichten des Handelsblatts soll der Stromanbieter unmittelbar vor dem Bankrott stehen, bestreitet dies bislang jedoch vehement.
Doch was passiert, wenn TelDaFax tatsächlich pleite gehen sollte? Die rund 500.000 Kunden des Unternehmens sorgen sich um ihre sichere Stromversorgung, die in Deutschland beinahe ebenso zum Grundbedarf gehört, wie die medizinische Versorgung. Der Gesetzgeber hat mit der Liberalisierung des Strommarktes für einen derartigen Fall vorgesorgt und ein festgesetztes Verfahren entwickelt. Für den Fall, dass ein Stromlieferant pleite geht, springt unmittelbar ein anderer Stromanbieter ein. In den meisten Fällen übernimmt der Versorger, der im eigenen Wohngebiet die meisten Haushaltskunden hat, also ein großer Stromversorger wie RWE oder die örtlichen Stadtwerke.
Ersatz-Lieferant sichert Stromversorgung
Geht sein Energielieferant bankrott, steht der Stromkunde demnach auf keinen Fall ohne Versorger und ohne Strom dar. Allerdings stuft der neue Versorger seine neuen Kunden in den Grundversorgungstarif ein. Grundversorgungstarife sind meist relativ teuer, doch haben eine kurze Kündigungsfrist. So hat der betroffene Kunde die Möglichkeit, sich kurzfristig wieder nach einem neuen Anbieter umzusehen.
Etwas ungünstiger ist die Sachlage, wenn dem bankrott gegangenen Stromanbieter Vorauszahlungen geleistet wurden. Vor allem günstige Lieferanten verkaufen oftmals Tarife,bei denen ein bestimmter Betrag per Vorkasse bezahlt werden muss, meist für den Zeitraum von einem Jahr. Geht der Anbieter pleite, dann haben alle Gläubiger Zugriff auf das Haftungskapital der Firma zurück. Ist das Haftungskapital nicht hoch genug, dann geht der Kunde teilweise oder ganz leer aus. Wird der insolvente Stromanbieter jedoch verkauft, dann übernimmt der Käufer alle Pflichten und ist somit auch für die geleistete Vorauszahlung verantwortlich.
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