Tarifwechsel: Strompreiserhöhung in der Kritik
Die Bundesnetzagentur hält nach Medienberichten die Preiserhöhung der Stromkonzerne im Zusammenhang mit dem EEG, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, für nicht gerechtfertigt. Verbraucher haben bei der Erhöhung der Strompreise ein Sonderkündigungsrecht und sollten die Chance zum Wechsel nutzen. Tarifvergleiche können spürbare Kosten sparen.
Kündigung – Manche Strompreiserhöhungen sind überzogen
Bereits im ZDF-Wirtschaftsmagazin „Wiso“ hatte Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur, die Strompreiserhöhung der Konzerne im Zusammenhang mit dem EEG kritisiert und die Verbraucher zum Wechsel aufgefordert. Auch der Spiegel titelt jetzt Bundesnetzagentur zerpflückt Strompreisformel. Bei Preiserhöhungen haben Kunden automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Mit dem kostenlosen Strom-Tarifrechner können private wie auch gewerbliche Nutzer ihren Gesamtverbrauch angeben und bei Eingabe ihrer Postleitzahl den günstigsten Stromanbieter der jeweiligen Region ermitteln. Generell übernimmt dann der neue Anbieter die Formalitäten des Wechsels und kündigt den alten Vertrag im Namen des Kunden. Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung muss jedoch vom Verbraucher selbst eingereicht werden, wenn er vorzeitig seinen aktuellen Stromanbieter wechseln möchte.
Verbraucherschützer verweisen auf gesunkene Großhandelspreise
Auch Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Preise für Strom im Großhandel seit längerem bereits gesunken seien, ohne dass die Konzerne die Ersparnis an die Verbraucher weitergeleitet hätten. Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs durch kleine Anbieter, die inzwischen auf den Markt drängen, werden aber wohl nicht alle Stromanbieter die Preise vorsätzlich erhöhen, wie man beispielsweise seitens RWE verlauten lässt.
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