Kartellamt: Stromriesen auf dem Prüfstand
Auch einige Jahre nach der Liberalisierung des Strommarktes wird die Stromproduktion trotz des angeregten Wettbewerbs noch immer von den vier großen deutschen Energiekonzernen bestimmt. Durch eine erneute Untersuchung will das Bundeskartellamt nun die Erzeugungsstrukturen des Strommarkts in der Bundesrepublik überprüfen. Dies erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, am Dienstag auf dem Stadtwerkekongress in München.
Oligopol trotz Liberalisierung?
In Deutschland existieren gegenwärtig neben den vier großen überregionalen Unternehmen circa 900 weitere Stromlieferanten, von denen jedoch nur die allerwenigsten über größere Kraftwerkskapazitäten verfügt. Ein Jahr nach dem Beschluss des neuen Energiewirtschaftsgesetzes erfolgte im Jahr 1999 die Liberalisierung des deutschen Strommarktes. Als die vier großen Stromanbieter ihre Monopolstellung aufgeben mussten, fielen zunächst die Energiepreise. Bereits zwei Jahre später konnte dieser Prozess jedoch durch den gleichzeitig stattfindenden Konsolidierungsprozess nicht aufrecht erhalten werden.
Oligopolstellung soll überprüft werden
Nun will das Bundeskartellamt prüfen, inwieweit die großen überregionalen Energiekonzerne noch immer ihre “Oligopole” aufrecht erhalten. Des Weiteren betonte Mundt auf dem Kongress, dass der Energiekonzern E.ON bereits auf Druck der EU-Kommission sowohl bei der Erzeugung als auch am Netzbetrieb Veränderungen vorgenommen und Netzkapazitäten abgegeben habe. Laut Bundeskartellamt sei trotzdem bislang unklar, ob der Düsseldorfer Konzern weiterhin mit den anderen großen Energiekonzernen ein Oligopol darstellt.
Bis Ende des Jahres will das Kartellamt seine Untersuchung über den deutschen Strommarkt zum Abschluss bringen. Die Ergebnisse der Sektorenuntersuchung solle Mitte Januar der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
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