Stromanbieter kündigen Preiserhöhungen an
Nachdem die erste Welle der Preiserhöhungen für Strom und Gas zum Jahreswechsel inzwischen verebbte, sollen im März und April weitere Preiserhöhungen um bis zu 128 Euro folgen. Insgesamt 78 Stromanbieter kündigten an, die Preise anzuheben. Ein Vergleich lohnt.
Eine Preiserhöhung seitens des Stromanbieters darf nicht ohne Ankündigung erfolgen. In der Regel versenden die Anbieter diese Ankündigung per Brief mit Frist zu einem festgelegten Datum. Der Gesetzgeber räumt den Stromkunden im Falle so einer Preiserhöhung ein Recht zur außerordentlichen Kündigung der Verträge ein. Diese muss fristgerecht und schriftlich erfolgen, dann kann man den bisherigen Vertrag vorzeitig verlassen und zu einem neuen, günstigeren Stromanbieter wechseln.
Strompreise vergleichen, wechseln und Geld Sparen
Bei einem unverbindlichen Preisvergleich im Internet kann man mit Angabe seines Stromverbrauchs pro Jahr, den man auf der letzten Rechnung ablesen kann, sowie der Postleitzahl per Mausklick abfragen, welcher Anbieter derzeit die besten Leistungen und Preise anbietet. Lässt man diese Frist zur Sonderkündigung bei Preiserhöhung ungenutzt verstreichen, dann ist so ein Wechsel erst wieder nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Dazu reicht in der Regel bereits die Anmeldung bei einem neuen Anbieter, der dann die Kündigung im Namen des Kunden veranlasst. Das neue Angebot wird so automatisch aktiviert und ein Stromausfall steht schon deshalb nicht zu befürchten, weil die Grundversorgung auch bei einem Wechsel stets gewährleistet bleibt.
Mehr Wettbewerb senkt die Preise
Nur wer regelmäßig die unterschiedlichen angeboten der vielen neuen Stromanbieter miteinander vergleicht, kann bares Geld sparen. Energieexperten, Politker wie auch Verbraucherschützen raten dringend dazu, auf diese Weise von der Marktmacht als Verbraucher Gebrauch zu machen, um den Wettbewerb der Stromanbieter weiter anzukurbeln.
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