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Der Preis für Erdgas ist in Deutschland an den Ölpreis gekoppelt. Das nennt man die Ölpreisbindung. Diese ist aber nicht gesetzlich verankert, sondern ist eine internationale brancheninterne Vereinbarung. Man könnte deshalb auch von einem Kartell sprechen.
Die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis beruht auf Vereinbaren zwischen Gasproduzenten, Lieferanten und Gasversorgern aus den sechziger Jahren. Auch heute noch ist die Ölpreisbindung noch Teil vieler Lieferverträge an den Endkunden. Deshalb steigen bei erhöhten Ölpreisen auch die Preise für Gas.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem März 2010 dürfen deutsche Gasversorger ihre Preise jedoch nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises binden.
Deshalb lässt sich aber nicht von einer allgemeinen Aufhebung der Ölpreisbindung sprechen. In den langfristigen Lieferverträgen zwischen Gasriesen und Ferngasgesellschaften (Gasversorgern) bleibt die Ölpreisbindung erhalten.
Der derzeitige Boom des Schiefergases könnte die Preisbindung zum Öl jedoch auf Dauer überflüssig machen.
Zuletzt aktualisiert am 2011-08-24 von Redaktion.