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Die Abkürzung AVBGasV steht für die 1979 erlassene „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden“. Mit Erlass der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) im Jahre 2006 ist die AVBGasV aufgehoben und ersetzt worden.
Damit hat sich vor allem die Haftung als auch die Informationspflicht der Gasanbieter zugunsten der Kunden verändert. So sind die als Grundversorger deklarierten Gasanbieter an die sog. Grundversorgungspflicht gebunden.