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Das Kürzel EnWG steht für das 1998 neu erlassene Energiewirtschaftsgesetz, dessen Aufgabe die Regulierung und Fixierung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland ist. Mit dem Erlass des Gesetzes wurden gleichzeitig die bis dato vorherrschende Vollmonopole der Energieunternehmen aufgehoben und der Energiemarkt für den freien Wettbewerb geöffnet.
Mittlerweile wurde das Gesetz mehrere Male erneuert, da das
ursprüngliche Ziel, die Liberalisierung der Energiemärkte, nicht
hinreichend erreicht werden konnte.
Problem ist und war die
herausragende Bedeutung der nur wenigen Netzbetreiber, die lange Zeit
die Nutzungsentgelte für die Gasnetze weitestgehend selbst bestimmen
konnten. Seit 2005 müssen die Entgelte deshalb durch die
Bundesnetzagentur genehmigt werden.