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Bei der GasGVV handelt es sich um die Gasgrundversorgungsverordnung, also die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz. Sie legt demnach fest, wie die Versorger ihre Kunden zu beliefern haben. Dabei ist die GasGVV 2006 in Kraft getreten und damit die Nachfolgeverordnung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Tarifkunden (AVGGasV), die somit abgelöst wurde.
Wesentliche
Änderungen der neuen Richtlinien betreffen vor allem die
Informationspflicht bei Tarifänderungen. Demnach müssen die Gasanbieter
bei geplanten Preisänderungen die Verbraucher vorher schriftlich
informieren. Ferner legt die GasGVV fest, dass die Gasversorgung auch
dann nicht unterbrochen werden darf, wenn es zwischen Kunde und Anbieter
Streitigkeiten aufgrund der Preise gibt.
Insgesamt besteht die
Verordnung aus drei Teilen und 23 Paragraphen. Dabei legt sie die
Versorgung, die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers, die Abrechnung
der Energielieferung und die Beendigung des
Grundversorgungsverhältnisses fest.