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GasGVV

Bei der GasGVV handelt es sich um die Gasgrundversorgungsverordnung, also die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz. Sie legt demnach fest, wie die Versorger ihre Kunden zu beliefern haben. Dabei ist die GasGVV 2006 in Kraft getreten und damit die Nachfolgeverordnung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Tarifkunden (AVGGasV), die somit abgelöst wurde.

Wesentliche Änderungen der neuen Richtlinien betreffen vor allem die Informationspflicht bei Tarifänderungen. Demnach müssen die Gasanbieter bei geplanten Preisänderungen die Verbraucher vorher schriftlich informieren. Ferner legt die GasGVV fest, dass die Gasversorgung auch dann nicht unterbrochen werden darf, wenn es zwischen Kunde und Anbieter Streitigkeiten aufgrund der Preise gibt.
Insgesamt besteht die Verordnung aus drei Teilen und 23 Paragraphen. Dabei legt sie die Versorgung, die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers, die Abrechnung der Energielieferung und die Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses fest.