Steckdose integriert den online-Stromtarifrechner von TopTarif. Dessen Suchergebnisse und -darstellung wurden von der Stiftung Warentest jeweils mit „gut“ bewertet. Getestet wurde die zum Testzeitpunkt (09/2008) bereitgestellte Vergleichs-Technologie. Seither wurde der Tarifrechner weiter verbessert, um stets ein Höchstmaß an Preistransparenz zu gewährleisten. Die zusätzlich getestete TopTarif-Website wurde durch eigene Inhalte von Steckdose ersetzt. TopTarif wurde vom TÜV Saarland mit dem Zertifikat „Service Tested“, Note: „sehr gut“, ausgezeichnet (05/2010).

Strom - Antworten auf häufige Fragen

Was geschieht, wenn der Stromanbieter insolvent wird?

Wenn die normale Geschäftsabwicklung bei einem Stromversorger nicht mehr möglich ist, muss der Versorger einen Insolvenzantrag stellen. Der Insolvenzverwalter entscheidet dann darüber, ob und zu welchen Bedingungen die Geschäfte weitergeführt werden können. Doch auch wenn die Geschäfte nicht weiter geführt werden, bedeutet das nicht, dass kein Strom mehr aus der Steckdose kommt.

Der Grundversorger (das sind meistens die Stadtwerke) ist bei Insolvenz eines Stromlieferanten verpflichtet, die Stromversorgung für betroffene Kunden zu gewährleisten. Diese Ersatzversorgung ist für maximal drei Monate gewährleistet, in dieser Zeit kann sich der Verbraucher einen neuen Anbieter suchen.

Stellt der insolvente Stromversorger die Versorger ein, ist es wichtig, sofort eine etwaige Einzugsermächtigung zu widerrufen, da es sonst zu doppelten Zahlungen an den insolventen Versorger kommen kann. Zu Problemen kommt es dann, wenn der Jahresbeitrag bereits im Voraus entrichtet wurde. Denn wenn der Stromanbieter insolvent geht, erhält der Verbraucher den gezahlten Beitrag nicht zurück

Zuletzt aktualisiert am 2011-04-19 von .

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