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Wer eine Immobilie baut, erweitert oder ändert, muss sich für diese einen Energieausweis ausstellen lassen. Dieser gibt an, wie energieeffizient das Gebäude ist. Der energetische Zustand wird von einem Sachverständigen beurteilt und dokumentiert. Daneben wird dem Energieausweis auch eine Liste mit möglichen Verbesserungen beigefügt.
Diese ist vor allem für den Besitzer der Immobilie interessant, während der restliche Energiepass auch dem Mieter, Pächter oder Käufer eine Entscheidungshilfe bietet. Diesem muss der Energieausweis auf Verlangen vorgelegt werden. Der Interessent kann mit dem Energieausweis Kosten und Risiken bereits vor dem Einzug oder Erwerb abschätzen und sich so absichern.
Der Interessent kann mit dem Energieausweis Gebäude besser bewerten und vergleichen. Die Farbskala des Ausweises ist leicht zu verstehen und bietet einen Überblick über die Werte der Immobilie. Es gibt dabei zwei verschiedene Arten der Berechnung der Werte des Energieausweises. Bei bestehenden Immobilien, welche die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten, wird der Energieverbrauch als Grundlage verwendet. Das Verbrauchsverhalten der Bewohner der letzten drei Jahre dient hierbei als Berechnungsgrundlage. Dazu fließen Witterungseinflüsse in die Kalkulation mit ein, damit das Ergebnis nicht zum Beispiel durch einen sehr kalten Winter verfälscht wird. Diese Art der Berechnung ist nicht objektiv, da sie vom Verhalten der Bewohner abhängt, allerdings bietet sie einen guten Richtwert.
Bei Neubauten und alten Gebäuden, die vor 1977 gebaut wurden und die Wärmeschutzverordnung aus diesem Jahr nicht erfüllen, wird der Energiebedarf als Grundlage für die Berechnung des Energieverbrauchs verwendet. Hierzu werden Heizanlage und Bausubstanz untersucht und der wahrscheinliche Bedarf kalkuliert. Der ermittelte Energieendbedarf gibt die Menge an, die innerhalb eines Jahres von Heizung, Lüftung, Warmwasser, elektrische Pumpen und Ähnlichem an Energie verbraucht werden. Der darüber hinaus errechnete Primärenergiebedarf bezieht den verwendeten Energieträger mit ein.