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Bei der Auslandsschutzklausel handelt es sich um eine gesetzliche Möglichkeit für Netzbetreiber in Deutschand die Mitnutzung des Stromnetzes von ausländischen Anbietern zu verbieten.
Dies tritt nur in Kraft, wenn der Strommarkt in dem betreffenden Land nicht genauso liberalisiert ist wie in Deutschland. Der Beschluss hatte Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2006.