Steckdose integriert den online-Stromtarifrechner von TopTarif. Dessen Suchergebnisse und -darstellung wurden von der Stiftung Warentest jeweils mit „gut“ bewertet. Getestet wurde die zum Testzeitpunkt (09/2008) bereitgestellte Vergleichs-Technologie. Seither wurde der Tarifrechner weiter verbessert, um stets ein Höchstmaß an Preistransparenz zu gewährleisten. Die zusätzlich getestete TopTarif-Website wurde durch eigene Inhalte von Steckdose ersetzt. TopTarif wurde vom TÜV Saarland mit dem Zertifikat „Service Tested“, Note: „sehr gut“, ausgezeichnet (05/2010).

AVBEltV

Eine Abkürzung, die für die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden steht. Sie wurde das erste Mal im Bundesgesetzblatt 1979 veröffentlicht und trat am 1. April 1980 in Kraft.

Gegenstand sind die allgemeinen Bedingungen (§§ 2 bis 34 ) für Stromnetzanbieter, die jedermann an das ihrige Versorgungsnetz anzuschliessen haben und diese mit Strom (Niederspannung) zu allgemeinen Tarifpreisen versorgen sollen.

Bedarfsdeckung, Eigenerzeugung §3 AVBEltV

Unter Anderem ist dort geregelt, wann es zu einem Vertragsabschluß kommt, sowie die Bedarfsdeckung und Eigenerzeugung. Letzteres beinhaltet, dass der Tarifkunde seinen Bedarf komplett aus dem Netz des Versorgers decken muss, außer er benutzt Eigenanlagen, die regenerative Ernergiequellen nutzen oder Notstromaggregate. Dieses muss der Kunde dem Anbieter mitteilen und sicherstellen, dass diese keine Rückwirkung auf das öffentliche Energieversorgungsnetz haben.