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Die Braunkohleschutzklausel ist ein Gesetz, welches in den neuen Bundesländern für Subventionierungen sorgen soll.
In den neuen Bundesländern sollen wegen staatlichen Subventionierungen, die ostdeutsche Braunkohle betreffend, 70 % des Stroms aus Braunkohle gewonnen werden. Deshalb hatten die neuen Bundesländer bis 2003 die Möglichkeit, westdeutschen Netzbetreibern die Zuschaltung zu verweigern. So sollte die Nutzung der Braunkohle gewährleistet sein.