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Das sog. Diskriminierungsverbot verbietet es Betreibern von natürlichen Monopolen, wie z.B. dem Netzbetrieb, diese Vorteile zur Benachteiligung der anderen Wettbewerber einzusetzen.
Das heißt, es darf einem Stromerzeuger nicht grundlos verboten werden sich in das Stromnetz mit einzuklinken. Jeder Versorger, egal wie groß, kann sich in das Netz mit einschalten um auch andere Haushalte mit Strom versorgen zu können.