Durchleitung

Unter Durchleitung versteht man, dass beim Wechsel des Stromanbieters dieser in der Lage sein muss den Strom direkt zu ihnen weiterzuleiten.

Hierfür muss der Anbieter eine Durchleitungsvereinbarung mit ihrem jetzigen Netzbetreiber abschliessen. Für die Weiterleitung kann ihr alter Anbieter eine Netzdurchleitungsgebühr verlangen. Ihr alter Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet den Strom weiterzuleiten. Oft dauern die Einigungsprozesse sehr lange, der Kunde hat aber mit den Verhandlungen nichts zu tun und erhält nur die Benachrichtigung, dass der Wechsel erfolgreich war.