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Das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) ist am 01.04.2000 in Kraft getreten und löste das Stromeinspeisungsgesetz ab. Es soll den Klimaschutz fördern und den Ausbau der Nutzung von regenerativen Energiequellen.
Grundidee ist, Betreibern von Anlagen für erneuerbare Energien einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, indem Sie einen festen Vergütungssatz für ihren Strom erhalten. Das Gesetz verpflichtet den örtlichen Netzbetreiber dazu, den regenerativ erzeugten Strom aufzunehmen und zu vergüten. Die dadurch zusätzlich entstandenen Mehrkosten werden zwischen den Energieversorgungsunternehmen aufgeteilt.
Es werden folgende Erzeugungsarten gefördert: