Steckdose integriert den online-Stromtarifrechner von TopTarif. Dessen Suchergebnisse und -darstellung wurden von der Stiftung Warentest jeweils mit „gut“ bewertet. Getestet wurde die zum Testzeitpunkt (09/2008) bereitgestellte Vergleichs-Technologie. Seither wurde der Tarifrechner weiter verbessert, um stets ein Höchstmaß an Preistransparenz zu gewährleisten. Die zusätzlich getestete TopTarif-Website wurde durch eigene Inhalte von Steckdose ersetzt. TopTarif wurde vom TÜV Saarland mit dem Zertifikat „Service Tested“, Note: „sehr gut“, ausgezeichnet (05/2010).

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) ist am 01.04.2000 in Kraft getreten und löste das Stromeinspeisungsgesetz ab. Es soll den Klimaschutz fördern und den Ausbau der Nutzung von regenerativen Energiequellen.

Grundidee ist, Betreibern von Anlagen für erneuerbare Energien einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, indem Sie einen festen Vergütungssatz für ihren Strom erhalten. Das Gesetz verpflichtet den örtlichen Netzbetreiber dazu, den regenerativ erzeugten Strom aufzunehmen und zu vergüten. Die dadurch zusätzlich entstandenen Mehrkosten werden zwischen den Energieversorgungsunternehmen aufgeteilt.

Es werden folgende Erzeugungsarten gefördert:

  • Wasserkraft
  • Windkraft
  • Biomasse
  • Deponiegas, Klärgas, Grubengas
  • solare Energie (Photovoltaik)