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Unbundling, zu deutsch Entflechtung, bezeichnet die Herstellung von abgegrenzten Bereichen innerhalb eines Unternehmens. Dies kann von gesetzlicher Seite oder durch Regulierungsbehörden vorgegeben werden.
Das heißt für große Netzbetreiber, dass beispielsweise die Vertriebsabteilung und die Servicegesellschaft einzeln geführt sowie aus dem Unternehmen ausgekoppelt werden und zukünftig als Tochtergesellschaften mit dem Hauptunternehmen zusammenarbeiten.
Durch diese Vorgaben entstehen für die Unternehmen natürlich hohe Kosten, allerdings müssen sie sich laut geltendem Kartellrecht an diesen gesetzlichen Vorgaben orientieren.