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Der stetig steigende Wettbewerb seit der Liberalisierung des Strommarktes bringt neben immer neuen Stromanbietern auch eine große Vielfalt an stark unterschiedlichen Strompreisen und Tarifen mit sich. So herrscht bei vielen Verbrauchern vor allem Unsicherheit über die Zusammensetzung aktueller Strompreise, denn neben der Strompreisangabe in Kilowattstunde (kWh) finden sich mitunter noch weitere Preiselemente auf einer Stromabrechnung. Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis beinhaltet zum einen die Kosten für die Energielieferung. Darunter summieren sich die Kosten für die Stromerzeugung und deren Handelspreis an der Börse mit einem Anteil von 23 Prozent im Vergleich zum Gesamtpreisanteil für Strom. Der mögliche Handel mit CO2-Emissionszertifikaten, Kosten für Zähler, Ableser und Abrechnung werden ebenfalls hinzugerechnet und auch die Marge sowie der veranschlagte Gewinnanteil für die Stromunternehmen selbst ist enthalten.
Das Nutzungsentgelt für die Stromleitung durch das Stromnetze, also für den Transport und die Verteilung des Stroms, wird staatlich reguliert und macht etwa 33 Prozent des gesamten Strompreises aus. Während in Deutschland die großen Stromkonzerne eine historisch bedingte Monopolstellung in ihrer gleichzeitigen Eigenschaft als Netzbetreiber inne hielten, verlangt die Europäische Kommission inzwischen nach einer Entflechtung und Liberalisierung dieses Systems durch die Übertragung an unabhängige Netzgesellschaften. Rechtlich, operationell, informationell sowie buchhalterisch bedarf es heute also einer Trennung der Netze von anderen Teilen der Energieversorgung. Die staatliche Aufsicht führt für 90 Prozent dieses Marktes seit 2006 die Bundesnetzagentur (BnetzuA). Neben der Aufsicht über den Zugang der Netze, kontrolliert und genehmigt die Bundesnetzagentur diesen Anteil des Strompreises.
Der größten Anteil des aktuellen Strompreises wird derzeit durch festgelegte Größen wie Steuern, Abgaben und Umlagen bestimmt und beziffert sich im Jahr 2011 auf 45,4 Prozent des gesamten Strompreises. Das ist derzeit der höchste Stand in der Entwicklung des Strompreises. Eine gesonderte Ausweisung dieser Beträge erfolgt pflichtgemäß lediglich bei sogenannten Sondertarifen. Im Rahmen herkömmlicher Haushalts- und Gewerbetarife besteht so eine Verpflichtung nicht und so werden Konzessionsabgaben, die Umlage nach der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Strom- bzw. Ökosteuer ebenso wie das Netznutzungsentgelt für den Verbraucher in den ausgewiesenen Arbeitspreisen versteckt gehalten oder können ebenfalls separat ausgewiesen werden, wie dies bei allen Abrechnungen mit der Umsatzsteuer geschieht.
Zusätzlich variieren die Strompreise durch den belebten Wettbewerbe der verschiedenen Stromanbieter inzwischen erheblich. Diese individuellen Tarifsystemen unterscheiden sich wiederum hinsichtlich der anteiligen Preiskomponenten des ausgewiesenen Strompreises, darum lohnt sich ein regelmäßiger Tarif- und Strompreisvergleich für Sie als Verbraucher immer dann, wenn Sie von besonders günstigen Strompreisen profitieren möchten.