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Der kostenlose Strom-Tarifrechner


Richtwerte:
Single 1800 kWh
2 Personen 2500 kWh
4 Personen 4000 kWh
6 Personen 5600 kWh

Privat Gewerbe
Ja Nein
Ja Nein
Stiftung Warentest tüv service tested
Der Stromrechner unseres Partners
Toptarif wurde von der Stiftung Warentest
(09/2008) mit "Gut" bewertet, die
Servicequalität erhielt vom
TÜV Saarland die Note 1,81.

Stromvergleich

Inzwischen gibt es in Deutschland eine Menge an Stromanbietern, Tarifen und Produkten, doch viele Kunden scheuen sich immer noch vor einem Wechsel. Die Zurückhaltung gründet sich einerseits auf Furcht vor bürokratischen Problemen im Zusammenhang mit dem Wechsel, andererseits auf Angst vor möglichem Stromausfall während der Zeit des Anbieterwechsels. Diese Angst ist jedoch völlig unbegründet, denn der örtliche Versorger ist gesetzlich verpflichtet, jeden Haushalt mit Strom zu versorgen, so dass ein reibungsloser Übergang der Stromversorgung gewährleistet ist.

Stromvergleich im Internet

Übrigens ist die Qualität des Stroms bei allen Anbietern gleich, denn der Strom kann qualitativ nicht besser oder schlechter sein. Man benutzt dafür gerne die Metapher des Stromsees. Alle Stromproduzenten speisen ihren Strom hier ein, unabhängig davon, ob der Strom aus fossilen Energieträgern oder aus regenerativen Quellen gewonnen wurde. Gerade weil das Produkt immer das Gleiche ist, vergleichen immer mehr Kunden die Stromanbieter, um optimale Tarife für ihre persönlichen Bedürfnisse zu wählen.

Ein effizienter Stromvergleich sollte regelmäßig durchgeführt werden, denn nur so kann man sicher sein, immer den günstigsten Stromanbieter zu haben. Im Internet finden sich viele aktuelle und kompetente Stromrechner, die einem einen effizienten Stromvergleich per Mausklick ermöglichen. Der Konsument ist durch die Transparenz des Strommarktes in der Lage, sich einen objektiven Überblick über alle Stromanbieter, Tarife und Produkte zu verschaffen. Einen Stromanbieterwechsel kann jeder Verbraucher durchführen, der einen eigenen Stromzähler im Haus oder in der Wohnung hat oder in einem vertraglichem Verhältnis mit einem Stromanbieter steht. Auch als Mieter können sie wechseln. Der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter muss ihrem Vermieter nur angezeigt werden, wenn die Stromabrechnung über ihn erfolgt.

Ablauf des Anbieterwechsels

Stromzähler sowie die Leistungen verbleiben im Besitz des Netzbetreibers. Auch führt der Netzbetreiber weiterhin die Wartungsarbeiten durch. Für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter benötigen sie, ihre persönlichen Daten, Zählernummer, Zählerstand, den Namen des örtlichen Versorgers, ihre Kundennummer und den Verbrauch. Ihren jährlichen Verbrauch finden sie auf ihrer Stromrechnung. Das ist ganz wichtig zur optimalen Ermittlung eines auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Tarifes. Ist ihnen der jährliche
Verbrauch nicht bekannt, können sie sich zunächst auf einen geschätzten Tarif einstellen lassen.

Es gibt hier Bemessungspauschalen zum Beispiel für Einzelhaushalte oder Familien, welche aus den Erfahrungswerten bzw. dem Durchschnitt dieser Verbraucherkategorien ermittelt wurden. Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Der neue Stromversorger kümmert sich um die Kündigung bzw. den Wechsel-
Vertrag. Achten sie darauf, dass sie die Kündigungsbestätigung erhalten. Der Anbieterwechsel ist für den Verbraucher kostenlos.

Auch können sie sich bei allen Stromanbietern kostenfrei beraten lassen und ihren individuellen Stromtarif errechnen lassen. Wenn sie Strom und Gas bisher von einem Anbieter beziehen und wechseln möchten, beachten sie bitte, dass nicht alle Versorger Strom und Gas anbieten. In vielen Regionen soll künftig auch Gas von mehreren Energieerzeugern angeboten werden, gegenwärtig ist das bundesweit noch nicht flächendeckend der Fall, meist gibt es nur einen oder zwei Gasanbieter vor Ort.  Also vor dem Wechsel bei ihrem ausgewählten Stromanbieter die Verfügbarkeit von Gas in ihrer Region prüfen.

Es gibt auch Anbieter, welche Gas und Strom zu attraktiven Preisen in Sparpaketen anbieten. Hier ist allerdings auch wieder darauf zu achten, dass diese auch längerfristig aktuell sind. Achten sie auch auf die Vertragslaufzeit. Sie sollte nicht länger als ein Jahr sein. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.